Das Bezirksgericht wies die Anklage zurück

Nachrichten
31.3.2022

Am 30. März 2022 um 13:00 Uhr hat das aus drei Richtern bestehende Gremium des Bezirksgerichts Helsinki Frau Parlamentarierin und ehemalige Ministerin Päivi Räsänen und Bischof Dr. Juhana Pohjola einstimmig freigesprochen und alle Anklagen zurückgewiesen.

– Die Entscheidung des Bezirksgerichts war keine Überraschung. Sie betrifft auch nicht nur uns, sondern sie ist ein Sieg ebenfalls für die Meinungs- und Religionsfreiheit in Finnland und darüber hinaus. Mit ihren Bemühungen, die christliche Sexualerziehung zu kriminalisieren, hat das Vorgehen der Staatsanwältin Angst in der Gesellschaft geschürt. Es war wichtig, vom Bezirksgericht ein starkes Signal für unsere Grundrechte als Bürger und Christen zu bekommen. Es war notwendig vom Gericht zu erfahren, dass wir uns nicht des Volksverhetzungstatbestandes schuldig gemacht haben, da wir uns stets mit der beleidigenden Rede zurückgehalten haben. Stattdessen haben wir das Menschenbild und die Ehe dem Naturrecht und der Bibel gemäß gelehrt und werden es als Kirche weiterhin sowohl privat als auch öffentlich tun. Während ich mich über diese Entscheidung freue, finde ich es aber problematisch, dass das Bezirksgericht Päivi Räsänens Schreiben ”Als Mann und Frau schuf er sie” immerhin als beleidigende ansieht, obwohl dies nicht strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches sei, kommentierte Bischof Pohjola die Entscheidung.

Das Bezirksgericht Helsinki hatte die Klagen der Staatsanwaltschaft gegen Räsänen und Pohjola in zwei Anhörungen am 24. Januar und 14. Februar 2022 angehört. Bischof Pohjola wurde in seiner Rolle als Chefredakteur beschuldigt,  Räsänens Schreiben zur öffentlichen Verbreitung herausgegeben zu haben. Laut der Staatsanwältin beleidige das Heft Homosexuelle. Die Staatsanwaltschaft hatte von Pohjola sechzig Tagesbussgelder und von der Finnischen Lutherstiftung Gemeinschaftbussgelder in Höhe von 10.000 Euro gefordert.

Pohjolas Anwalt Jyrki Anttinen hat sich zu der Entscheidung des Bezirksgerichts geäußert:

– Der Fall wurde auf der Grundlage einer Beweiswürdigung unter Berücksichtigung des Hintergrunds und Kontexts des Schreibens entschieden. Das Pamphlet wurde nicht zum Zwecke der Beleidigung geschrieben, sondern um die religiöse Auffassung von der Ehe zu verteidigen. Das Bezirksgericht entschied, dass die Zitate an sich unbestritten seien, aber nicht zum Nachteil von Päivi Räsänen weiter ausgelegt werden könnten.

Das Bezirksgericht entschied, dass die Passagen in dem Schreiben zwar als anstößig angesehen werden könnten, aber nicht so schwerwiegend, dass sie die Gleichheit und Würde der Homosexuellen verletzten oder Verachtung oder Hass weckten. Weder hat Päivi Räsänen mit ihrem Schreiben Homosexuelle beleidigend beschimpft, noch hat sich Juhana Pohjola eines strafbaren Verhaltens schuldig gemacht. Auch der Strafantrag gegen die Lutherstiftung wurde abgelehnt.

Trotzdem müssten die Entscheidungsgründe des Bezirksgerichts genauer geprüft werden, denn bis jetzt stimme ich nicht ganz damit überein, wie das Gericht, trotz des Freispruchs, die diesbezüblichen Passagen des Schreibens von Räsänen immerhin als beleidigend einschätzt, sagt Anttinen.

Der ”Prozess um die Bibel” hat sowohl im Inland als auch international viel Aufmerksamkeit erregt. Während des gesamten Prozesses gab es viele private und öffentliche Unterstützungsbekundungen.

– Ich möchte allen danken, die uns unter diesem langen Prozess unterstützt und ermutigt haben. Es gab eine große Anzahl von Fürbittern auf der ganzen Welt. Es geht im Grunde um einen geistlichen Kampf und um das Evangelium Christi, fuhr Pohjola fort.

Die Staatsanwalt hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Berufung  einzulegen. Daher ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.