Abschließende Stellungnahmen beim ”Bibel-Thing” an der zweiten Gerichtssitzung

Nachrichten
14.2.2022

Juhana Pohjola ja Päivi Räsänen vor dem Beginn der Gerichtssitzung.

Am 14.2.2022 versammelte sich das Amtsgericht Helsinki zum zweiten Mal zum „Bibel-Thing“. Bei der zweiten Sitzung waren die Abschließenden Stellungnahmen der Staatsanwältin und der Angeklagten an der Reihe. Die Länge dieser Reden wurde auf eine Stunde begrenzt. Daher war diese Sitzung wesentlich kürzer als die erste.


Vertreter der nGO CitizenGo zumindest aus Spanien, aus der Slowakei und aus Ungarn waren angereist, um ihre Solidarität auszudrücken.

Im Vergleich zur ersten Gerichtssitzung waren die einheimischen Medien weniger vertreten. Die ausländischen Medienvertreter waren diesmal in der Mehrheit. Daher wurde aus dem Vorplatz des Gerichtsgebäudes Programm direkt ins Ausland übertragen.

Auch die internationale Menschenrechtsorganisation CitizenGo war vor Ort vertreten. Ihre Vertreter haben vor Ort für die Redefreiheit demonstriert und auch von da aus berichtet. Vor dem Beginn der Gerichtssitzung wurde Päivi Räsänen eine internationale Unterschriftensammlung zu ihrer Unterstützung überreicht.

Die internationale Unterschriftensammlung wird Päivi Räsänen überreicht.

Wieder wurde vor dem Amtsgericht nicht nur für die Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen und für den Bischof Juhana Pohjola, sondern auch für weitreichende Meinungs- und Religionsfreiheit demonstriert. Die beiden begrüßten die Demonstrierenden mithilfe eines Megaphons, dankten ihnen für ihre Unterstützung und ermutigten sie, sich weiterhin für Rede- und Religionsfreiheit einzusetzen.

Bischof Pohjola begrüßt die Demonstrierenden.

Die Besorgnis über die Meinungs- und Religionsfreiheit nahm zu

Staatsanwältin Anu Mantila gab die abschließende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ab. Bezirksstaatsanwältin Maija Päivinen kam nicht zur Sprache. Nach den Schlussworten der Staatsanwaltschaft gab es eine kurze Prozesspause. Staatsanwältin Anu Mantila wurde während der Pause für die Nachrichten des kommerziellen Fernsehsenders MTV3 interviewt. Sie betonte nach wie vor, dass Päivi Räsänen durch Verletzung der Homosexuellen gegen das Gesetz verstoßen habe.

Staatsanwältin Anu Mantila wird für die MTV3 -Nachrichten interviewt.

Bischof Juhana Pohjola kommentiert kurz die abschließende Stellungnahme der Staatsanwältin:

– Die leitende Idee der Staatsanwaltschaft scheint zu sein, dass man das, was die Bibel lehrt, öffentlich als seine eigene Meinung nicht lehren dürfe und dass die Religionsfreiheit es nicht erlaube, sich laut zu äußern, wenn das Gesagte als Diskriminierung einer Minderheit empfunden wird. Nach dieser Vorstellung dürfe die biblische Lehre über Ehe, Sexualität, Sünde und Gnade nicht öffentlich verkündet werden. Das ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit.

Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück und kritisierte die Staatsanwaltschaft

Nach der Pause waren die Verteidiger Matti Sankamo und Jyrki Anttinen an der Reihe, ihre abschließenden Stellungnahmen zu geben.

Die Verteidiger Matti Sankamo und Jyrki Anttinen warten auf den Beginn der Gerichtsverhandlung.

Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück und kritisierte die Staatsanwältin dafür, dass sie die Gründe ihrer Anklagepunkte nicht schon am ersten Verhandlungstag aufgeführt, sondern sich auf allgemeinere Argumente und auf bibeltheologische Reflexion konzentriert habe. Da die Staatsanwaltschaft die Anklagen nicht begründete, hätten die Angeklagten kaum Gelegenheit, sich gegen die Anklagen zu wehren.

Es herrschte auch große Meinungsverschiedenheit darüber, ob die Handlung einer Person von ihrer Identität unterschieden werden kann. Die Verteidigung entgegnete dem Argument der Staatsanwaltschaft, Tat und Identität seien nicht zu trennen, damit, dass diese Trennung ein wesentlicher Bestandteil des christlichen Menschenbildes und der Lehre von Schuld und Sühne und der Errettung des Sünders sei.

Nach Ansicht der Verteidigung gibt es einen großen Unterschied zwischen den Behauptungen, die in der Vorladung der Staatsanwaltschaft aufgestellt wurden, und den Sachen, die tatsächlich im betreffenden Heft, im infrage kommenden Radioprogramm und in der diesbezüglichen Twitter-Nachricht erwähnt wurden.

Jyrki Anttinen argumentiert:

– Im diesem Verfahren geht es nicht um einen Prozess aufgrund des finnischen Rechts gegen die Angeklagten, die mit der Bibel ihre abfälligen Auffassungen begründeten, sondern um eine von der Staatsanwaltschaft konstruierte Auslegung der herausgegebenen Texte der Angeklagten. Der ideologisch-theologische Rahmen der Staatsanwältin verhindert es, dem Zeugnis von der Würde eines jeden Menschen sowohl in der zu behandelnden Schrift als auch mündlich vor Gericht, das nötige Gewicht zu verleihen. Dasselbe gilt der Absage der Angeklagten an Homosexuelle verunglimpfende Äußerungen. Durch ihre Interpretationen versucht die Staatsanwältin, die sexualethische Lehre der Angeklagten, die zum Allgemeingut in der Christenheit gehört, zum Schweigen zu bringen und zu kriminalisieren. Die Ansichten der Staatsanwältin sind weder aufgrund des finnischen Rechts noch aufgrund der Bibel vertretbar.

Das Gericht wird seine Entscheidung am 30. März kundgeben.

Bischof Pohjola wird für die Nachrichten des finnischen Staatsfernsehens YLE interviewt.

Bischof Pohjola wird für die Nachrichten des finnischen Staatsfernsehens YLE interviewt.